NexAsset

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung vom 09.10.2026 (Rev. 1)

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der Software NexAsset ist Meisner-Ventures, Inhaber Max Meisner, Webergasse 30, 96450 Coburg („Anbieter“). NexAsset und NexGen Consulting sind Marken des Anbieters. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von NexAsset als Software-as-a-Service, einschließlich der kostenlosen Testphase.

NexAsset richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Registrierung und Konto

  1. Mit der Registrierung legt der Kunde ein eigenes Unternehmen (Mandanten) in NexAsset an; die registrierende Person wird Administrator. Wird das Unternehmen vom Anbieter eingerichtet, kommt der Vertrag mit der Bestätigung dieser AGB in der Anwendung zustande. Die bestätigende Person versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt und mindestens 18 Jahre alt zu sein.
  2. Die Angaben bei der Registrierung müssen wahr und vollständig sein und sind aktuell zu halten. Konten dürfen nur von natürlichen Personen angelegt werden, nicht automatisiert.
  3. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über jeden Verdacht eines Missbrauchs. Der Kunde ist für alle Personen verantwortlich, die er in sein Unternehmen einlädt, und stellt sicher, dass sie diese AGB einhalten.

3. Kostenlose Testphase

  1. Nach der Registrierung kann der Kunde NexAsset 14 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Zahlungsdaten werden dafür nicht erhoben.
  2. Die Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; es entstehen keine Kosten und es kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur durch eine gesonderte Vereinbarung (Angebot und Annahme in Textform).
  3. Nach Ende der Testphase ist das Unternehmen 30 Tage lang nur noch lesbar; Daten können in dieser Zeit eingesehen und exportiert werden. Danach darf der Anbieter das Unternehmen und alle Inhalte endgültig löschen.
  4. Der Anbieter darf die Testphase verlängern oder vorzeitig beenden, insbesondere bei Missbrauch.

4. Leistungen

  1. Der Anbieter stellt NexAsset über das Internet zur Nutzung bereit (Web-Anwendung sowie, soweit angeboten, Apps für iOS und Android). Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Anwendung und der Leistungsbeschreibung auf der Website.
  2. Der Anbieter entwickelt NexAsset laufend weiter und darf Funktionen ändern, sofern der vertragsgemäße Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Als „Beta“ gekennzeichnete Funktionen sind freiwillige Vorab-Funktionen ohne Anspruch auf Verfügbarkeit.
  3. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nicht gesondert (z. B. in einem SLA) vereinbart. Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
  4. Anbindungen an Dienste Dritter (z. B. Cloudbeds, ClickUp, Google) nutzt der Kunde auf Grundlage seiner eigenen Verträge mit diesen Anbietern.

4a. KI-Funktionen (Paket „NexAsset KI“)

  1. Ist das Paket „NexAsset KI“ freigeschaltet, beantwortet NexAsset Fragen zu den Daten des Kunden, fasst zusammen, erstellt Entwürfe und bereitet Änderungen vor. Dafür nutzt der Anbieter KI-Modelle eines Unterauftragsverarbeiters; Einzelheiten regelt die Anlage KI zum AVV, die vor der ersten Nutzung bestätigt wird.
  2. KI-Ergebnisse werden automatisch erzeugt und können unvollständig oder falsch sein. Sie sind vor jeder Verwendung von einer Person zu prüfen und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Bauberatung dar. Änderungen an Daten und Nachrichten an Dritte führt NexAsset erst nach Bestätigung durch eine berechtigte Person aus.
  3. Der Kunde setzt die KI-Funktionen nicht für nach Art. 5 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verbotene Praktiken ein und nicht für Entscheidungen über Einstellung, Beförderung, Kündigung, Aufgabenzuweisung nach persönlichen Merkmalen, Überwachung oder Leistungsbewertung von Beschäftigten und Bewerbern, über die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen oder über die Auswahl von Mietinteressenten. Er sorgt für ausreichende KI-Kompetenz seiner Beschäftigten (Art. 4 KI-Verordnung), kennzeichnet KI-Inhalte gegenüber Dritten, soweit gesetzlich vorgeschrieben (Art. 50 KI-Verordnung), und beteiligt eine bestehende Arbeitnehmervertretung, soweit erforderlich.
  4. Die Nutzung ist auf ein Monatsbudget begrenzt, das der Anbieter mit dem Kunden festlegt. Ist es erreicht, stehen die KI-Funktionen bis zum Monatsende nicht zur Verfügung; alle übrigen Funktionen bleiben nutzbar.

5. Rechte an der Software, Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, NexAsset für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
  2. NexAsset ist eine Software des Anbieters. Alle Rechte an NexAsset – insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte an Software, Quellcode, Datenmodell, Design, Texten und Dokumentation sowie an allen Weiterentwicklungen, Anpassungen und neuen Funktionen, auch soweit sie auf Anregung, Wunsch oder Rückmeldung des Kunden oder seiner Beschäftigten entstehen – liegen ausschließlich beim Anbieter. Der Kunde erwirbt daran keine Rechte über Ziffer 1 hinaus; Vorschläge des Kunden darf der Anbieter frei verwenden.
  3. Untersagt sind insbesondere: rechtswidrige Inhalte oder Zwecke, das Einschleusen von Schadsoftware, Angriffe auf die Sicherheit oder Verfügbarkeit, automatisiertes Auslesen (Scraping) ohne Zustimmung, das Umgehen von Zugangsbeschränkungen, das Kopieren, Nachbauen oder Zurückentwickeln der Software sowie die Weitergabe des Zugangs an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens.
  4. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere für personenbezogene Daten seiner Beschäftigten, Mieter und Gäste.

6. Daten des Kunden

  1. Alle Inhalte, die der Kunde in NexAsset speichert, bleiben sein Eigentum. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der Leistung.
  2. Die Daten jedes Kunden sind technisch von den Daten anderer Kunden getrennt (eigener Mandant).
  3. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der zusammen mit diesen AGB abgeschlossen wird.
  4. Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit und bis zum Ende der Lesefrist exportieren. Nach Vertragsende bzw. Ablauf der Lesefrist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

7. Kostenpflichtige Nutzung

Preise, Laufzeit und Abrechnung kostenpflichtiger Tarife werden gesondert vereinbart. Ist nichts anderes vereinbart, verlängert sich ein Vertrag mit monatlicher Laufzeit jeweils um einen Monat und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vorher in Textform an; der Kunde kann dann zum Wirksamwerden kündigen.

8. Sperrung

Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB, einen Missbrauch oder eine Gefahr für die Sicherheit des Systems bestehen. Er informiert den Kunden und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.

9. Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter – außer in den Fällen von Ziffer 1 – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  4. Der Kunde ist für eine angemessene eigene Sicherung seiner Daten verantwortlich (z. B. regelmäßiger Export wichtiger Daten).

10. Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus sachlichem Grund erforderlich ist. Er teilt Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen.

11. Nachweis der Zustimmung

Der Anbieter speichert zum Nachweis des Vertragsschlusses, wer wann für welches Unternehmen welcher Fassung dieser AGB und des AVV zugestimmt hat, einschließlich der dabei angezeigten Erklärungen, der IP-Adresse und einer Prüfsumme der Dokumente. Die bestätigende Person erhält eine Bestätigung in Textform per E-Mail.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Coburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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